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Mikrochip-Pflicht für Hunde

 



Bis zum 31. Dezember 2006 müssen ALLE Hunde der Schweiz gechipt und bei der Anis registriert worden sein.
 
Ab dem 1. Januar 2006 muss jeder neugeborene Welpe gechipt und auf den namen des Züchters (und nicht des zukünftigen Besitzers) bei Anis angemeldet werden.
 
Alle Hunde, die aus dem Ausland eingeführt werden, müssen innerhalb von 10 Tagen bei Anis angemeldet werden.
 
Auch Hunde mit Tätowierung müssen registriert werden. Die Tätowierung muss lesbar sein (sonst muss der Hund gechipt werden).
 
Mikrochips sind winzige, medizinisch geprüfte Biokapseln (ähnlich wie ein Herzschrittmacher), mit einer fälschungssicheren Identifikationsnummer. Diese Nummer gibt es auf der ganzen Welt nur ein einziges Mal. So wird Ihr Tier für immer unverwechselbar!
 
Es wäre auch von Vorteil, wenn alle Katzen gechipt würden, so könnten die Findeltiere in den Tierheimen schneller wieder zum Besitzer gebracht, oder können nicht mehr ausgesetzt werden!

Unter www.anis.ch finden Sie nähere Angaben.

 

 

 

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